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AGB

J.Henning Privat-Institut für Gesellschaftliche Entwicklungsforschung GmbH

Am Speicher 1a, 16766 Kremmen OT Staffelde

§1 Allgemeines 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die das J.Henning Privat-Institut für Gesellschaftliche Entwicklungsforschung GmbH (im Folgenden "Institut" genannt) gegenüber seinen Auftraggebern erbringt. 1.2. Auftraggeber können sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen sein. 1.3. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen dem Institut und seinen Auftraggebern geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Institut stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Leistungen des Instituts 2.1. Das Institut bietet Forschungsdienstleistungen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Recht, Soziologie und anderen gesellschaftlichen Themen an. Die Dienstleistungen umfassen sowohl theoretische als auch angewandte Forschung, Beratung und Analyse, um den spezifischen Bedürfnissen der Auftraggeber gerecht zu werden. 2.2. Die Forschung basiert auf den Grundprinzipien wissenschaftlicher Erkenntnis: Objektivität, Vielseitigkeit, Historizismus, Konkretheit der Betrachtung und die Verbindung des Erkenntnisgegenstandes mit der Praxis. Das Institut legt großen Wert auf interdisziplinäre Ansätze und die Integration aktueller wissenschaftlicher Methoden und Technologien. 2.3. Das Institut verpflichtet sich zur Erbringung wissenschaftlich fundierter und qualitativ hochwertiger Forschungsergebnisse, die in einem Abschlussbericht zusammengefasst werden. Dieser Bericht enthält Thesen, Schlussfolgerungen, Empfehlungen und gegebenenfalls Protokolle, Zeitpläne und Resümees. Der Abschlussbericht wird in einer für den Auftraggeber verständlichen und anwendbaren Form präsentiert. 2.4. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten bietet das Institut auf Wunsch Präsentationen, Workshops und Seminare an, um die Forschungsergebnisse zu erläutern und deren Anwendung in der Praxis zu unterstützen. 2.5. Das Institut gewährleistet, dass alle Forschungsprojekte unter Berücksichtigung ethischer Standards und geltender gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden. 2.6. Das Institut verpflichtet sich, auf dem neuesten Stand der Forschung zu bleiben und kontinuierlich neue Erkenntnisse und Technologien in seine Arbeit zu integrieren, um den Auftraggebern stets aktuelle und relevante Ergebnisse zu liefern. 2.7. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, während der Laufzeit des Forschungsprojekts regelmäßig Feedback zu geben und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Forschungsziele optimal erreicht werden. 2.8. Das Institut steht dem Auftraggeber auch nach Abschluss des Projekts für Nachfragen und weiterführende Unterstützung zur Verfügung, um die erfolgreiche Implementierung der Forschungsergebnisse zu gewährleisten.

§3 Vertragsabschluss und -durchführung 3.1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Das Institut legt gemeinsam mit dem Auftraggeber die theoretischen und angewandten Forschungsziele fest. Die Liste der Forschungsziele variiert je nach Forschungsgegenstand. Die Lösung der vom Institut gestellten Aufgaben und die Beantwortung der gestellten Fragen stellen die vereinbarte Leistung dar. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe des Abschlussberichts, so ist das Institut nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3.2. Der Preis beinhaltet die Kosten der Forschungsarbeit und die Vergütung für die Nutzungsrechte für Forschungsergebnisse, die im Abschlussbericht zusammengefasst sind. 3.3. Ein Vertrag zwischen dem Institut und dem Auftraggeber kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung zustande. 3.4. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist die Voraussetzung, dass der Auftraggeber dem Institut alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellt, die zur Durchführung der Forschungsarbeiten erforderlich sind. 3.5. Das Institut behält sich vor, zur Durchführung der Forschungsarbeiten externe Wissenschaftler, Forschungsteams oder nichtwissenschaftliche Organisationen hinzuzuziehen. 3.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen, die zur Nutzung der bereitgestellten Informationen und Daten notwendig sind. 3.7. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Daten korrekt, vollständig und aktuell sind. Das Institut haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers resultieren. 3.8. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Das Institut behält sich das Recht vor, die Kosten entsprechend anzupassen, wenn sich der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss ändert. 3.9. Das Institut informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Fortschritt der Forschungsarbeiten und steht für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die Forschungsziele im Sinne des Auftraggebers erreicht werden.

§4 Bezahlung 4.1. Die Bezahlung der Dienstleistungen des Instituts erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Konditionen. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden individuell im Vertrag vereinbart. 4.2. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonti oder andere Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 4.3. Das Institut behält sich das Recht vor, eine Anzahlung von bis zu 30% des Gesamtbetrages vor Beginn der Arbeiten zu verlangen. Diese Anzahlung dient der Absicherung des Instituts und ermöglicht eine zügige Aufnahme der Forschungsarbeiten. 4.4. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden. Die Bedingungen und der Zahlungsplan für die Ratenzahlung werden im Vertrag festgelegt. Ratenzahlungen müssen pünktlich erfolgen, um den reibungslosen Fortgang der Forschungsarbeiten sicherzustellen. 4.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Betrages bleiben alle erstellten Produkte und Forschungsergebnisse Eigentum des Instituts. Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Zahlung die Nutzungsrechte an den Forschungsergebnissen. Diese Eigentumsvorbehaltsregelung gilt auch für Teillieferungen und -leistungen. 4.6. Für Zahlungsverzögerungen gelten die gesetzlichen Regelungen des deutschen Handels- und Zivilrechts. Bei Zahlungsverzug behält sich das Institut das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich festgelegten Zinssatzes zu berechnen. Zusätzlich können Mahngebühren und andere Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen, in Rechnung gestellt werden. 4.7. Sollte der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug geraten, ist das Institut berechtigt, die weiteren Arbeiten an dem Projekt bis zur Begleichung der ausstehenden Beträge auszusetzen. Das Institut informiert den Auftraggeber schriftlich über die Aussetzung der Arbeiten. Die Aussetzung der Arbeiten entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beträge. 4.8. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen die Forderungen des Instituts nur dann aufzurechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Institut anerkannt wurden. 4.9. Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, die nach Vertragsabschluss eintritt und die Erfüllung der Zahlungspflichten gefährdet, ist das Institut berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 4.10. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese nicht ausdrücklich als inklusive ausgewiesen sind.

§5 Vertraulichkeit und Urheberrecht 5.1. Das Institut verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Forschungsarbeiten erhaltenen und erarbeiteten Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 5.2. Das Institut räumt dem Auftraggeber ein unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht umfasst sämtliche Rechte auf Nutzung, Besitz und Verfügung bezüglich der ihm überlassenen Informationen und wird im Vertrag festgelegt. Allen weiteren Personen, auch dem Urheber selbst, ist die Nutzung untersagt. 5.3. Alle Forschungsergebnisse, einschließlich des Abschlussberichts, befinden sich im alleinigen Besitz des Auftraggebers. 5.4. Das Institut enthält sich öffentlicher Kommentare und Stellungnahmen zum Forschungsgegenstand sowie von Veröffentlichungen zu dessen Aufgaben, Verlauf und Ergebnissen.

§6 Qualitätssicherung 6.1. Das Institut verpflichtet sich zu hohen wissenschaftlichen Standards und sichert eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Forschungsprozesse und -ergebnisse. 6.2. Zur Qualitätssicherung werden regelmäßige Evaluierungen der Forschungstätigkeiten durchgeführt. Externe Gutachter können zur objektiven Bewertung der Forschungsergebnisse einbezogen werden. 6.3. Das Institut fördert die kontinuierliche Weiterbildung des wissenschaftlichen Personals.

§7 Haftung 7.1. Das Institut haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung des Instituts auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 7.4. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in § 7.1 bis 7.3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Instituts beruhen. 7.5. Soweit die Haftung des Instituts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Instituts. 7.6. Das Institut haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen oder andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Instituts liegen, verursacht werden. 7.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und -abwehr zu treffen. 7.8. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht kürzere Verjährungsfristen gesetzlich vorgesehen sind. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. 7.9. Das Institut haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare und Folgeschäden. 7.10. Sofern das Institut technische Auskünfte oder Beratungen gibt und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

§8 Sicherung der Unabhängigkeit 8.1. Das Institut verpflichtet sich, alle Forschungsarbeiten unabhängig, objektiv und gemäß den höchsten wissenschaftlichen Standards durchzuführen. Jegliche Form von Korruption, Bestechung oder unethischem Verhalten wird durch folgende Vertragsbedingungen, insbesondere 8.2. und 8.6., zwecklos gemacht. 8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Einflussnahme auf die Forschungsergebnisse auszuüben. Insbesondere darf der Auftraggeber nicht versuchen, das Ergebnis der Studie in eine bestimmte Richtung zu lenken, um seine eigenen Ziele zu erreichen. Es ist dem Auftraggeber untersagt, öffentlich die Ergebnisse der Studie und das Institut als Quelle dieser Ergebnisse zu nennen, sich auf die Studie und das Institut zu beziehen. Die Forschungsergebnisse dürfen ausschließlich als eigene Erkenntnisse des Auftraggebers genutzt werden. 8.3. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Instituts gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. Jegliche Zahlung an Mitarbeiter des Instituts, die nicht im Vertrag vereinbart ist, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt, inoffizielle oder „schwarze“ Zahlungen an Forscher des Instituts zu leisten, um gefälschte oder manipulative Daten zu erhalten. 8.4. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur sofortigen Beendigung des Vertrags und zu rechtlichen Schritten führen. Das Institut behält sich das Recht vor, den Auftraggeber für alle dadurch entstandenen Schäden haftbar zu machen. 8.5. Sollten Forschungsergebnisse in irgendeiner Weise veröffentlicht oder weitergegeben werden, so dürfen diese nicht auf das Institut oder dessen Mitarbeiter zurückgeführt werden. Die Ergebnisse sind als eigene Arbeit des Auftraggebers auszugeben.

§9 Berichterstattung und mündliche Auskünfte 9.1. Hat das Institut die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Forschungsaufträgen wird der Abschlussbericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Instituts außerhalb des Vertrags sind stets unverbindlich.

§10 Weitergabe einer beruflichen Äußerung 10.1. Das Institut ist kein Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft. Die Existenz des Forschungsauftrags ist vertraulich, und jegliche öffentliche Kommentare und Erklärungen zu den Themen, die Gegenstand der Forschung sind, seitens des Instituts sind verboten. Das Institut verpflichtet sich, keine Informationen über den Auftrag oder dessen Inhalte an Dritte weiterzugeben, außer der Auftraggeber hat ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung. 10.2. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftraggebers auf Grundlage des Abschlussberichts des Instituts an Dritte oder an die Öffentlichkeit ist im Vertrag und in §8 der AGBs geregelt. 10.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, die Vertraulichkeit des Forschungsauftrags zu wahren. Bei Weitergabe von Details des Auftrags oder des Abschlussberichts an Dritte dürfen die Vertragsbedingungen und §8 der AGBs nicht verletzt werden. 10.4. Sollte eine Weitergabe der Forschungsergebnisse an Dritte notwendig sein, wird dies nur in dem Umfang erfolgen, der zur Erfüllung des Zwecks erforderlich ist, und unter der Bedingung, dass der Dritte ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet wird. Auch hierbei dürfen die Vertragsbedingungen und §8 der AGBs nicht verletzt werden. 10.5. Im Falle einer vertrags- oder AGB-widrigen Weitergabe oder Veröffentlichung von Forschungsergebnissen durch den Auftraggeber behält sich das Institut das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 10.6. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Kommunikation und Weitergabe von Informationen stets mit der gebotenen Diskretion und unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen und §8 der AGBs erfolgen sollen.

§11 Wissenstransfer 11.1. Das Institut stellt sich die Aufgabe, wissenschaftliche Produkte zu schaffen, die maximal auf eine praktische Anwendung unter modernen Verhältnissen abgestellt sind. 11.2. Das Hauptziel der Forschungstätigkeit des Instituts ist es, zur Effizienzsteigerung der betrieblichen Aktivitäten und des Lehr- und Lernprozesses des Auftraggebers beizutragen. Dies erfolgt auf Grundlage der Studien des Instituts sowie der Akzeptanz und Anwendung wissenschaftlicher Produkte in der betrieblichen Praxis und Bildungsarbeit. 11.3. Das Institut arbeitet gezielt an der Integration der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse in die praktischen Aktivitäten und den Bildungsprozess des Auftraggebers. Dies umfasst die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen, die Durchführung praxisorientierter Workshops und Schulungen sowie die Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen. 11.4. Darüber hinaus fördert das Institut den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis durch die Organisation von Fachveranstaltungen, bei denen Forscher und Praktiker ihre Erkenntnisse und Erfahrungen austauschen können. Die enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber gewährleistet, dass die entwickelten wissenschaftlichen Produkte den spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen der betrieblichen und bildungsbezogenen Aktivitäten entsprechen.

§12 Mängelbeseitigung 12.1. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die im Abschlussbericht enthalten sind, können jederzeit vom Auftraggeber berichtigt werden. Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch das Institut. 12.2. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 12.3. Bei berechtigten Mängelrügen wird das Institut die beanstandeten Leistungen nach eigener Wahl entweder nachbessern oder neu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. 12.4. Der Auftraggeber hat dem Institut die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls entfällt die Gewährleistungspflicht des Instituts. 12.5. Ist die Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann das Institut die Nacherfüllung verweigern. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. 12.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 12.7. Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers nach Abnahme erfolgen, gelten nicht als Mängel. 12.8. Das Institut haftet nicht für Mängel, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. 12.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Instituts unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber diese Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. 12.10. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

§13 Eigentumsvorbehalt 13.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Abschlussbericht Eigentum des Instituts. 13.2. Das Institut behält sich das Recht vor, den Abschlussbericht oder Teile davon zurückzuhalten, bis alle ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen sind. 13.3. Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Zahlung die Nutzungsrechte an den Forschungsergebnissen. Jegliche Nutzung der Forschungsergebnisse vor der vollständigen Bezahlung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Instituts. 13.4. Sollte der Auftraggeber die Ergebnisse des Abschlussberichts vor der vollständigen Bezahlung nutzen, ist das Institut berechtigt, angemessene Nutzungsgebühren zu verlangen. 13.5. Im Falle von Zahlungsverzug oder Nichterfüllung der Zahlungspflichten kann das Institut vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. 13.6. Alle durch das Institut bereitgestellten Daten, Materialien und Forschungsergebnisse sind bis zur vollständigen Bezahlung ausschließlich zur internen Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. 13.7. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleiben alle bis dahin erstellten Produkte und Forschungsergebnisse Eigentum des Instituts. 13.8. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf etwaige Kopien oder Reproduktionen des Abschlussberichts und der Forschungsergebnisse. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Vervielfältigungen oder Verbreitungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Instituts vorzunehmen.

§14 Kommunikation 14.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. 14.2. Elektronische Kommunikation umfasst E-Mails, Online-Meetings, Webkonferenzen und andere digitale Kommunikationsmittel, die für die Durchführung der Vertragsleistungen notwendig sind. 14.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er regelmäßig Zugriff auf seine E-Mails hat und verpflichtet sich, dem Institut seine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen sowie Änderungen unverzüglich bekanntzugeben. 14.4. Das Institut übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Nachteile, die dem Auftraggeber durch eine verspätete Kenntnisnahme von E-Mails oder durch technische Störungen entstehen. 14.5. Beide Parteien verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz vor unbefugtem Zugriff sowie die Sicherstellung der Datensicherheit. 14.6. Für besonders sensible oder vertrauliche Informationen kann auf Wunsch des Auftraggebers eine verschlüsselte Kommunikation vereinbart werden. 14.7. In dringenden Fällen oder bei technischen Problemen der elektronischen Kommunikation können die Parteien auf alternative Kommunikationswege wie Telefon oder Fax zurückgreifen, wobei der Inhalt nachträglich schriftlich bestätigt werden sollte. 14.8. Alle Mitteilungen und Erklärungen, die im Rahmen des Vertrages erfolgen, sind in Textform abzufassen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Textform umfasst auch die elektronische Form, sofern nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist. 14.9. Die Kommunikation erfolgt vorzugsweise in deutscher Sprache. Auf Wunsch des Auftraggebers kann, sofern schriftlich vereinbart, auch in einer anderen Sprache kommuniziert werden. Alle rechtlich verbindlichen Dokumente werden jedoch in deutscher Sprache erstellt.

§15 Haftungsausschluss für fremde Links 15.1. Das Institut verweist auf seinen Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Das Institut erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. 15.2. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. 15.3. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen. 15.4. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. 15.5. Das Institut überprüft die verlinkten Seiten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird das Institut derartige Links umgehend entfernen. 15.6. Das Institut übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt solcher externen Websites und haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung solcher Inhalte entstehen. 15.7. Der Zugriff auf verlinkte Websites erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

§16 Bildrechte
16.1. Alle Bildrechte liegen beim Institut. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§17 Vertragssprache 17.1. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache. 17.2. Für ausländische Auftraggeber kann auf Wunsch eine Übersetzung des Vertrages in eine andere Sprache bereitgestellt werden. In diesem Fall ist die deutsche Fassung des Vertrages maßgeblich und verbindlich. 17.3. Die Kommunikation während der Vertragslaufzeit kann, sofern schriftlich vereinbart, auch in einer anderen Sprache erfolgen. Alle rechtlich verbindlichen Dokumente, einschließlich des Abschlussberichts, werden jedoch in deutscher Sprache erstellt. 17.4. Bei Übersetzungen übernimmt das Institut keine Haftung für etwaige Übersetzungsfehler. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Übersetzung liegt beim Auftraggeber. 17.5. Ausländische Auftraggeber sind dafür verantwortlich, dass sie alle relevanten deutschen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen verstehen und einhalten. Das Institut stellt auf Anfrage Unterstützung zur Verfügung, um den Auftraggebern dabei zu helfen, diese Anforderungen zu erfüllen.

§18 Datenschutzhinweis 18.1. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben. 18.2. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt, wie es für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers. 18.3. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung zu verlangen. 18.4. Der Auftraggeber hat das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger oder unvollständiger Daten. 18.5. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 18.6. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Auftraggeber an den Datenschutzbeauftragten des Instituts wenden. 18.7. Das Institut trifft technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die gespeicherten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

§19 Schlussbestimmungen 19.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. 19.2. Diese AGB ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 19.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Instituts.

§20 Anzuwendendes Recht
20.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

J.Henning Privat-Institut für Gesellschaftliche Entwicklungsforschung GmbH
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86447 B
Am Speicher 1a, 16766 Kremmen

Telefon: +49 (0) 30-2816502
Fax: +49 (30) 978 94 407
E-Mail: info@henninginstitut.com
Internet: www.henninginstitut.com
Geschäftsführer: Yury Ilko
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig ab dem 15. 07.2016

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